Benutzerrichtlinien

Richtlinien für die Nutzung des FAU-Datennetzes

1. Einleitung
Das Kommunikationsnetz der FAU bildet die Basis rechnergestützter Kommunikation innerhalb und zu Partnern außerhalb der Universität. Es verbindet verteilte Standorte in Erlangen, Nürnberg, Fürth, Bamberg und Streulagen miteinander und stellt dort Anschlüsse für die Endgeräte bereit. Gestaltung und Betrieb des Kommunikationsnetzes sind im Auftrag der FAU Aufgaben des Regionalen Rechenzentrums Erlangen (RRZE). Das RRZE sorgt für die innere Stabilität und Funktionalität des gesamten FAU-Datennetzes und vertritt die FAU gegenüber dem deutschen Forschungsnetz (DFN-Verein) und der Internetgemeinschaft (IETF, IANA). Die hier dargestellten Regeln abstrahieren so weit wie möglich von sich wandelnden Details. Regeln zur Nutzung von IT-Ressourcen werden vom RRZE seit vielen Jahren auf den RRZE-Websiten veröffentlicht.

2. Verantwortungsbereiche
Nach den Empfehlungen der Kommission für IT-Infrastruktur der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist das RRZE als Hochschulrechenzentrum operatisch ordnend für das dezentral verteilte kooperierende IT-System verantwortlich. Es ist das Zentrum eines ansonsten dezentral verteilten Systems zur Erbringung von IT-Dienstleistungen. Das kooperative Modell an der FAU umfasst das RRZE, FAU-Einrichtungen und Endgerätenutzer. Zwischen dem RRZE und einer FAU-Einrichtung können im beiderseitigen Interesse auch besondere schriftlich vereinbarte Abweichungen von den nachfolgend festgelegten Verantwortlichkeiten definiert werden. Verantwortungsbereich des RRZE
a) Das RRZE ist zuständig für Ausbau und Pflege der flächendeckenden drahtgebundenen sowie drahtlosen Infrastruktur und Netzwerktechnik des Datennetzes, insbesondere für Planung, Mittelbeantragung, Beschaffung, Installation, Konfiguration und laufende Betreuung. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem Universitätsbauamt sowie mit den betroffenen Institutionen.
b) Das RRZE sorgt im Rahmen gegebener Möglichkeiten für eine auf die Standorte der FAU bezogene, flächendeckende, möglichst homogene Netzinfrastruktur.
c) Verknüpfungen mit oder Zugänge zu anderen Datennetzen werden ausschließlich vom RRZE konzeptioniert.
d) Das RRZE sorgt durch Überwachung, Fehlerbehandlung für einen möglichst stabilen und sicheren Netzbetrieb.
e) Dem RRZE obliegt der alleinige Betrieb aller grundlegenden netzbezogenen Dienste.

Verantwortungsbereich der FAU-Einrichtungen
Die FAU-Einrichtungen sind zuständig für den Anschluss von IT-Endgeräten:
a) FAU-Einrichtungen benennen gegenüber dem RRZE einen oder mehrere IT-Betreuer. Die IT-Betreuer halten Kontakt zum RRZE, informieren sich über aktuelle Entwicklungen und teilen ihrerseits dem RRZE Nutzungsänderungen und organisatorische Veränderungen mit.
b) Anschlüsse an das Datennetz erfolgen nur über die vom RRZE bereitgestellten Netzzugangspunkten (ab Endgeräte-Anschlussdose mittels Netzwerkkabel oder ab Access Point mittels Funkverbindung).
c) Anschlüsse an Endgeräte-Anschlussdosen koordinieren die IT-Betreuer in Kooperation mit dem RRZE.
d) Die IT-Betreuer sind dafür verantwortlich, dass nur ordnungsgemäß gepflegte Endgeräte an das Datennetz angeschlossen sind.

Verantwortungsbereicch von Endgeräten
Für Personen, die an das FAU-Datennetz angeschlossene Endgeräte nutzen, gelten die sonstigen Bestimmungen, siehe Kapitel 5.

3. Anschluss von Endgeräten
a) Die Bereitstellung des Datennetzes an den Netzzugangspunken wird von den IT-Betreuern der FAU-Einrichtungen formlos beantragt.
b) Bei Versorgungsengpässen prüft das RRZE die Machbarkeit eines Ausbaus bezüglich technischer und finanzieller Rahmenbedingungen. Finanzierung sind in jedem Fall spezifisch zu klären, insbesondere, wenn Baumaßnahmen, strukturelle oder kapazitative Erweiterungen des Netzwerkes erforderlich sind.
c) Das RRZE weist den FAU-Einrichtungen lokale Netze und ggf. IP-Adressräume zu und teilt den IT-Betreuern die Anschlussparameter mit.
d) Die IT-Betreuer vergeben und verwalten IP-Adressen für die anzuschließenden Endgeräte aus dem zugeordneten Adressraum.
e) Die IT-Betreuer dokumentieren alle Änderungen an der Nutzung der Endgeräte-Anschlussdosen.
f) Die IT-Betreuer melden für jedes Endgerät die vergebene IP-Adresse und einen zugeordneten Namen dem RRZE zum Übernahme in den FAU-Nameservice (DNS). Außer Betrieb genommene Endgeräte melden sie dem RRZE zur Löschung aus dem FAU-Nameservice.

4. Störungsbehandlung und Betriebsbeeinträchtigungen
a) Geplante Wartungen werden den IT-Betreuern über definierte Meldewege (Mailingslisten, Web-Informationen) vorab angekündigt.
b) Bei drahtgebundenen Endgeräte-Zugängen zum Datennetz werden Störungsmeldungen von den IT-Betreuern entgegengenommen und nach vorheriger Analyse bei Bedarf an das RRZE gemeldet.
c) Bei drahtlosen Endgerätezugängen zum Datennetz (WLAN) können Störungen auch direkt an das RRZE gemeldet werden.
d) Endsysteme, die den Netzbetrieb stören, sind von den IT-Betreuern auf Anweisung des RRZE umgehend vom Netz zu trennen.
e) Zur Gefahrenabwehr behält sich das RRZE vor, akut störende Endgeräte unverzüglich vom Netz zu trennen.

5. Übergeordnete Bestimmungen und Regeln
Es gelten folgende übergeordnete Regelungen:
– Die IT-Satzung der FAU
– Die Benutzungsordnung des DFN für das Zusammenwirken der Anwender der DFN-Kommunikationsdienste: http://www.dfn.de/dienstleistungen/dfninternet/benutzerordnung/
– DFG-Richtlinien
– Gesetzliche Regelungen